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„In Einbahnstraßen darf man bekanntlich nur in eine Richtung fahren. Der Bundesgerichtshof entschied zudem, dass sogar kurzes Rückwärtsfahren nicht erlaubt ist. Er lässt nur zwei Ausnahmen gelten.“
„In Einbahnstraßen darf man bekanntlich nur in eine Richtung fahren. Der Bundesgerichtshof entschied zudem, dass sogar kurzes Rückwärtsfahren nicht erlaubt ist. Er lässt nur zwei Ausnahmen gelten.“